Rechtliche Hinweise
Herausgeber der Website
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Name des Unternehmens: BrightClue
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Rechtsform: Gesellschaft mit vereinfachter Aktienstruktur (SAS)
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Sitz des Unternehmens: 2 rue de la Châtaigneraie 35510 Cesson-Sevigné, FRANKREICH
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SIRET-Nummer: 89135226200028
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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: FR83891352262
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Verantwortlicher Herausgeber: Charles Zgheib
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Kontakt: contact@brightclue.com
Webhosting
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Name des Hostinganbieters: Wix
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Adresse des Hostinganbieters: 19 boulevard Malesherbes 75008 Paris, FRANKREICH
Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten
Die Daten werden ausschließlich zu dem Zweck gesammelt, geschäftliche Beziehungen mit den Kunden aufzubauen. Die personenbezogenen Daten werden von BrightClue SAS für eine angemessene Dauer aufbewahrt. Wenn die betroffene Person nicht alle erforderlichen Angaben (*Pflichtfelder) macht, kann sie das Formular nicht abschicken und somit keinen Kontakt zu BrightClue SAS aufnehmen. Das Recht auf Auskunft und Berichtigung gemäß Artikel 34 und den folgenden Artikeln des zuvor genannten Gesetzes kann schriftlich an die folgende Adresse ausgeübt werden: BrightClue - Incubateur IMT Atlantique, 2 Bis Rue de la Châtaigneraie 35510 Cesson-Sévigné, FRANKREICH
Haftungsausschluss zur Sicherheit
Um die Sicherheit der Website zu gewährleisten und den Zugang für alle zu ermöglichen, verwendet diese Website eine Software, die den Datenverkehr überwacht und unbefugte Versuche von Zugriffen oder Änderungen an den Informationen sowie andere Handlungen identifiziert, die Schaden verursachen könnten. Unbefugte Versuche, auf die Website zuzugreifen oder Informationen zu ändern, mit der Absicht, Schaden zu verursachen, sowie allgemein jede Beeinträchtigung der Verfügbarkeit und Integrität dieser Website sind streng verboten und werden strafrechtlich verfolgt. Artikel 323-1 des französischen Strafgesetzbuches besagt, dass der unbefugte Zugriff oder das unbefugte Verweilen in einem automatisierten Datenverarbeitungssystem (wie einer Website) mit bis zu zwei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 30.000 Euro bestraft wird. Artikel 323-3 des gleichen Gesetzes besagt, dass die unbefugte Eingabe von Daten in ein automatisiertes Datenverarbeitungssystem oder das unbefugte Löschen oder Ändern von Daten darin mit bis zu fünf Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 75.000 Euro bestraft wird.
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